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   BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05   

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BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05 (https://dejure.org/2005,5159)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.2005 - 1 BvL 9/05 (https://dejure.org/2005,5159)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 1 BvL 9/05 (https://dejure.org/2005,5159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) über die Restschuldbefreiung; Durchbrechung des Systems des Gläubigerschutzes; Begründung eines Vorlagebeschlusses bei gerügter Unvereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 GG; Eingriff in das Eigentum des Gläubigers ...

  • zvi-online.de

    GG Art. 3, 14, 20, 26, 100; InsO §§ 287, 290, 292, 295; KO § 146
    Unzulässigkeit einer Vorlage zur Verfassungswidrigkeit der Restschuldbefreiungsvorschriften

  • Judicialis

    InsO § 1 Satz 2; ; InsO § ... 201 Abs. 3; ; InsO § 287 Abs. 2; ; InsO § 289 Abs. 1; ; InsO § 290; ; InsO § 290 Abs. 1; ; InsO § 291 Abs. 1; ; InsO § 291 Abs. 2; ; InsO § 292 Abs. 1 Satz 4; ; InsO § 292 Abs. 1 Satz 5; ; InsO § 292 Abs. 2; ; InsO § 294 Abs. 1; ; InsO § 295; ; InsO § 296 Abs. 1; ; InsO § 296 Abs. 2; ; InsO § 297; ; InsO § 300 Abs. 1; ; InsO § 300 Abs. 2; ; InsO § 301 Abs. 1; ; InsO § 301 Abs. 2; ; InsO § 302 Nr. 1; ; BVerfGG § 19 Abs. 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81 a; ; KO § 164 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 100; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 103; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der InsO über die Restschuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05
    Es kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

    Mit der Aussetzung und Vorlage nach Art. 100 GG verweigert der Instanzrichter zunächst eine Entscheidung zur Sache, obwohl der verfassungsrechtliche Justizgewährungsanspruch vom Richter fordert, dass er Verzögerungen vermeidet (vgl. BVerfGE 86, 71 ).

  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05
    Ein solcher ist nach der hergebrachten und allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelung des § 19 Abs. 1 BVerfGG regelmäßig Voraussetzung für eine Entscheidung des Gerichts über die Besorgnis der Befangenheit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 90 ; 46, 34 ; 72, 51 ).

    Über das Ablehnungsgesuch wäre daher - selbst beim Vorliegen eines Antragsrechts - nicht förmlich zu entscheiden und eine dienstliche Äußerung der beteiligten Richterinnen und Richter nicht notwendig (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 11, 343 ; 72, 51 ).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvL 8/03

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung nach

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05
    a) Der Ankündigungsbeschluss ist eine vorlagefähige Zwischenentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 1233).

    Wie bereits zu einer früheren Vorlage desselben Gerichts ausgeführt, gilt es bei jedem Prozess um die Titulierung von Ansprüchen und bei jedem Vollstreckungsauftrag abzuwägen, ob das Kostenrisiko nicht gegen die Durchsetzung spricht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 1233).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Soweit der Erhalt eines Unternehmens in der Hand des Schuldners in Frage steht, sind zudem Eigentumspositionen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG betroffen; im Übrigen kann aus Gründen eines angemessenen Schuldnerschutzes auch das Sozialstaatsprinzip berührt sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2005 - 1 BvL 9/05 -, ZVI 2006, S. 125 ).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Der Behauptung, die vorgelegte Norm genüge den Anforderungen der Normenklarheit oder -bestimmtheit nicht, muss der Versuch vorausgehen, mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden den Regelungsgehalt der Norm konkret zu erschließen (vgl. BVerfGE 127, 335 ; vgl. auch BVerfGE 78, 165 ; BVerfGK 8, 69 ; 10, 171 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2005 - 1 BvL 9/05 -, juris; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 1/02 -, NStZ-RR 2006, S. 323 , und 2 BvL 4/02 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2008 - 2 BvL 16/08 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 29-IV-09
    Da die erhobenen Vorwürfe offenkundig missbräuchlich sind, muss hierüber nicht förmlich entschieden werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - Vf. 106-IV-04; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 1 BvL 9/05).
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